Jahrhundert einen Schlüssel anfertigen Video 1161Schlosserei Oldorf"/>
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Diese Leistung bezeichnet man als auch Aufsperrdienst, Schluesselnotdienst, Schlossdienst oder Notöffnungsdienst (vor allem dann, wenn sie extern der Ladenöffnungszeit erfolgt). Verschiedene zivilrechtliche Beschluss haben hohe Ausstehende Forderungen für die Türnotöffnung abgelehnt. Im vor dem Amtsgericht Köln 2013 gehandelten Fall täuschte die örtliche Telefon eine örtliche Anwesenheit vor. Im Ganzen berechnete es 444 Euro. Das Strafgerichtshof verurteilte den Aufsperrdienst zur Bezahlung von 351 Euro sowie der Verfahrenskosten.[7] Das Amtsgericht Hamburg-Altona erläuterte eine Rechnungssumme von 520 Euro gleichermaßen für unangemessen.[8]
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